Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zukünftig auch bei der Verlässlichkeit dem Niveau der Finanzberichterstattung angepasst werden. Daher ist mit der CSRD auch die verpflichtende Aufnahme in den Lagebericht und – zunächst zumindest mit begrenzter Sicherheit – auch eine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten vorgesehen.