Das BMF hat am 27.9.2021 darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu den Vorjahren keine neuen Pauschbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen 2022 veröffentlicht werden. Dies wurde mit der Corona-Pandemie begründet. Die seit dem 1.1.2021 geltenden Pauschalen für betrieblich veranlasste Auslandsreisen gelten damit auch für 2022..