Umlageverfahren bei Krankheit: Umlage U1: Erstattungssatz bis Januar wählen

Die vielen Änderungen zum Jahreswechsel lassen bei Arbeitgebern das Wahlrecht des Erstattungssatzes zur Umlage U1 leicht in Vergessenheit geraten. Wer das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausübt, muss warten, denn: Nur zum Jahresbeginn kann die Höhe des Erstattungssatzes zur Umlage U1 gewählt werden. 

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