Vorbereitung auf einen eventuellen Ausfall der Geschäftsführung

Vor allem Alleinunternehmer, in deren Betrieb es keine zweite Führungsebene gibt, müssen dafür sorgen, dass sie über Regelungen verfügen für den Fall, dass sie ausfallen, etwa durch Krankheit oder Tod. Andernfalls drohen oft schon nach wenigen Tagen existenzielle Schwierigkeiten.

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