Wertansatz bei Zugang

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, wie Vorräte oder Forderungen, müssen bei ihrem Zugang sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Dabei werden nicht alle Aufwendungen, die mit dem Vermögensgegenstand in Verbindung stehen, einbezogen.

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