Der Staat versucht die Energiewende und die Elektromobilität durch verschiedene Anreize zu fördern. Unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Begünstigung des Aufladens eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber. Am 11.11.2025 ist ein Schreiben des BMF ergangen, das das Schreiben vom 29.9.2020 ersetzt.

