BFH-Kommentierung: Langwierige Erbstreitigkeiten kein Grund für Erlass von Steuerzinsen
Fallen wegen der unklaren Erbrechtsituation Zinsen auf Steuernachzahlungen an, ist es keine sachliche Unbilligkeit. Ein Zinserlass ist nicht möglich. Mehr zum Thema ‘Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‘Zinsen’…Mehr zum Thema ‘Einkommensteuer’…
