Fortbildungskosten und Ausbildungkosten: Warum die Unterscheidung Fortbildung oder Ausbildung wichtig ist und was Sie beachten müssen

Fortbildungskosten können ohne Einschränkung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Hat jemand bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen.

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