Riester-Rente: Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss erhaltene Zulagen zurückzahlen Veröffentlicht am September 17, 2026 von engin19 Wer einen sogenannten Riester-Vertrag für seine Altersvorsorge abschließt, sollte darauf achten, tatsächlich zulageberechtigt zu sein. Denn aufgrund falscher Angaben erhaltene Zulagen sind zurückzuzahlen – selbst wenn der Fehler beim Anbieter lag. Mehr zum Thema ‘BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‘Rente’…