Solidaritätszuschlag: Was für den Solidaritätszuschlag jetzt gilt

Im Jahr 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler weggefallen. Für die übrigen Steuerzahler bleibt er aber erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell die Verfassungsmäßigkeit der Weitererhebung bestätigt –  auch die neue Bundesregierung will daran festhalten. Was jetzt gilt.

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